Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2020
Termine
07.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2016
Eröffnungen
07.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
10.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.03.2010
Neueintragungen